Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade erteilt
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilte in der vergangenen Woche mit, dass zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade insgesamt sieben Notfallzulassungen für Insektizide erteilt wurden. Diese Zulassungen sind ein wichtiger Baustein, um mit weiteren pflanzenbaulichen Maßnahmen eine Ausbreitung der Zikaden einzudämmen.
Mit der Notfallzulassung verbunden sind unterschiedliche Auflagen und Anwendungsbestimmungen. Unter anderem ist bei allen sieben erteilten Notfallzulassungen eine Anwendung nur bei Vorliegen eines amtlichen Behandlungsaufrufes erlaubt. Von einem vorzeitigen „Eindecken“ mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln raten wir daher ab.
Nordzucker steht in engem Austausch mit den zuständigen Pflanzenschutzämtern, Bezirksstellen und weiteren Beteiligten, wie zum Beispiel den Julius-Kühn-Institut, um Informationen zur Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade zu erlangen und zu teilen.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker.