Saatgutfrühbestellung 2021 und gesenkter Mehrwertsteuersatz
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde von der Bundesregierung ein Gesetz zur temporären Absenkung der deutschen Umsatzsteuersätze verabschiedet. Dies gilt für Lieferungen und Leistungen vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Saatgut für die Aussaat 2021 würde normalerweise nicht unter diese Regelung fallen.
Um jedoch den möglichen Vorteil der gesenkten Umsatzsteuersätze (von 7 % auf 5 %) - insbesondere für pauschalierende Betriebe - an Sie weitergeben zu können, bieten wir in Zusammenarbeit mit den Züchtern und unserem Logistik-Partner für folgende konventionelle Sorten eine vorgezogene Saatgut-Auslieferung bereits im Dezember 2020 an:
Advena KWS, Annarosa KWS, BTS 7300 N, Marley und Hannibal (beide Strube D&S) sowie Lunella KWS.
Die Auslieferung im Dezember steht noch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Saatgutlieferung durch die Züchter sowie der logistischen Umsetzbarkeit.
Folgendes sollten Sie für den Fall einer vorgezogenen Auslieferung unbedingt beachten:
1. Abhängig von Ihrer Gesamtbestellung erhalten Sie gegebenenfalls nur eine Teilmenge Ihrer Bestellung, den anderen Teil ab Januar 2021.
2. Das Saatgut lagert bis zur Aussaat 2021 deutlich länger auf Ihrem Betrieb, die sachgerechte Lagerung muss mit Blick auf die Keimfähigkeit sichergestellt werden!
Die mögliche Auswahl zur vorzeitigen Lieferung finden Sie ab sofort im eShop des AgriPortals unter Saatgut.