Überregional

Notfallzulassung für Pirimor G

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid PIRIMOR® G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) eine Zulassung für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Sie ist auf 120 Tage begrenzt und ist gültig ab dem 1. April 2023 bis einschließlich 29. Juli 2023.

Mit PIRIMOR® G steht nun der langjährig bewährte Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen und Blattläusen als Virusvektoren – insbesondere der Grünen Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) und der Schwarzen Bohnenlaus (Aphis fabae) - erneut zur Verfügung. Die Anwendung kann ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH 12 – BBCH 39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf mit 0,3 kg/ha in 200 - 400 l/ha Wasser erfolgen

Durch die Wirkung über die ausgeprägte Dampfphase eignet sich PIRIMOR G besonders zur frühen Anwendung, wenn noch wenig Blattmasse vorhanden ist. So können insbesondere auch Blattläuse erfasst werden, die auf den Blattunterseiten oder geschützt in den Herzblättern der Rüben versteckt sitzen, ohne unmittelbar bei der Spritzung getroffen zu werden. Das Mittel ist als bienenungefährlich (B4) eingestuft.

Die entsprechenden Anwendungsauflagen und Bestimmungen für das Mittel sind bei der Ausbringung zu beachten!