Notfallzulassung für kupferhaltiges Präparat "Funguran Progress"
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das kupferhaltige Präparat Funguran Progress (350 g Kupferhydroxid/kg) eine Notfallzulassung erteilt. Laut dieser Zulassung darf die Anwendung nur bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf auf Flächen mit nachgewiesener Fungizidresistenz hinsichtlich Cercospora beticola erfolgen. Die Notfallzulassung gilt für 120 Tage (10.07. bis 06.11.2018). Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 2,5 kg/ha. In Kombination mit einem chemischen Fungizid wird die halbe Aufwandmenge von 1,25 kg/ha empfohlen.
Aus phytosanitären und ökonomischen Gründen ist der Einsatz von Funguran Progress im Nordzuckeranbaugebiet nicht erforderlich, da hier überwiegend eine (noch) gute und ausreichende Wirkung der fungiziden Wirkstoffe besteht. Zudem werden durch den Zusatz von Funguran Progress zusätzliche Kosten verursacht, die es zu vermeiden gilt. Vielmehr sollten im Zuge des Fungizideinsatzes Maßnahmen zur Resistenzvermeidung getroffen werden, u.a. rechtzeitige Bekämpfung, volle Aufwandmenge der Produkte, Wirkstoffwechsel sowie kein Soloeinsatz von Strobilurinen.