Überregional

Ist Ihr Sachkundenachweis noch gültig?

Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen über einen Sachkundenachweis verfügen. Darüber hinaus müssen Sachkundige nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) mindestens alle 3 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen und bescheinigen lassen. Dieser Nachweis und die Checkkarte müssen bei einer Konditionalitäten-Kontrolle (ehemals Cross-Compliance) vorgezeigt werden. Informieren Sie sich jetzt über mögliche Termine in Ihrer Gegend, auch ist die Teilnahme an Webseminaren möglich.