Notfallzulassung für zwei Insektizide erteilt
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die systemisch wirkenden Insektizide Carnadine und Mospilan SG in Futter- und Zuckerrüben eine Notfallzulassung nach Artikel 53 erteilt. Beide Pflanzenschutzmittel enthalten den Wirkstoff Acetamiprid (Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide) und dürfen nach Erreichen des Schwellenwertes oder nach einem Warndienstaufruf gegen Blattläuse als Virusvektoren eingesetzt werden.
Mospilan SG kann im Zeitraum vom 30.03.2023 - 27.07.2023, vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss, angewendet werden. Eine Ausbringung des wasserlöslichen Granulats darf einmalig mit 0,250 kg/ha in 200 – 400 l/ha Wasser erfolgen.
Die Notfallzulassung für Carnadine gilt im Zeitraum vom 15.03.2023 - 12.07.2023, vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss. Die Aufwandmenge des wasserlöslichen Konzentrates beträgt 0,250 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha. Das Produkt darf zweimal, mit Abstand von mindestens 14 Tagen, appliziert werden.
Als Voraussetzung für die Anwendung der Produkte gilt, dass in den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren auf der Fläche kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde, welches den Wirkstoff Acetamiprid enthält. Bitte beachten Sie außerdem die weiteren spezifischen Auflagen der Produkte (Mospilan SG; Carnadine).