Überregional

Nmin-Probenahme in Roten Gebieten verpflichtend

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Northeim informiert mit Ihrem Rundschreiben Nr. 1 vom 13. 01.2022 über die Verpflichtung zur Nmin-Probenahme in Roten Gebieten. Folgender Wortlaut ist veröffentlicht:

"Auf Ackerflächen in roten Gebieten sind folgende Punkte zu beachten:

• Jährlich vor der ersten N-Düngungsmaßnahme muss der Nmin-Gehalt im Boden bestimmt werden. Eine Verwendung von Richtwerten ist nicht mehr möglich.

• Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erfolgen."

Weitere Details entnehmen Sie dem webcode 01039497 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen