Nmin-Probenahme in Roten Gebieten verpflichtend
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Northeim informiert mit Ihrem Rundschreiben Nr. 1 vom 13. 01.2022 über die Verpflichtung zur Nmin-Probenahme in Roten Gebieten. Folgender Wortlaut ist veröffentlicht:
"Auf Ackerflächen in roten Gebieten sind folgende Punkte zu beachten:
• Jährlich vor der ersten N-Düngungsmaßnahme muss der Nmin-Gehalt im Boden bestimmt werden. Eine Verwendung von Richtwerten ist nicht mehr möglich.
• Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erfolgen."
Weitere Details entnehmen Sie dem webcode 01039497 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen