Überregional

Landesspezifische Änderung des Düngerechts für Niedersachsen

Erstmalig werden im Jahr 2025 keine aktuellen Nmin-Jahreswerte veröffentlicht. Die N-Düngebedarfsermittlung ist mit den Mittelwerten durchzuführen, die bereits aus dem Vorjahr vorliegen. In Grünen Gebieten ist eine Anpassung der Werte mit eigenen Nmin-Untersuchungen möglich. Weiterhin besteht eine Pflicht zur Nmin-Probenahme in den Roten Gebieten. Zudem gilt seit dem 1. Januar eine neue Definition für Leguminosenanteile in Zwischenfruchtmischungen für die Düngung. Ist in der Zwischenfruchtmischung ein Leguminosenanteil bis 50 %, besteht ein N-Düngebedarf. Bei einem höheren Anteil (> 50 %) besteht kein N-Düngebedarf.