Müssen Ihre Pflanzenschutzgeräte bald zum TÜV?
Im dreijährigen Rhythmus müssen Geräte, welche zur Pflanzenschutzmittelausbringung genutzt werden, zum TÜV. Das gilt somit nicht nur für Spritzen, sondern auch z.B. für den Schneckenkornstreuer. Diese Überprüfung dient nicht nur der allgemeinen Sicherheit, zugleich auch der Sicherung und Steigerung der Arbeits- und Verteilungsqualität. Das Erkennen und Beheben von technischen Mängeln reduziert nicht nur die Belastung des Naturhaushalts, es unterstützt auch die Nachhaltigkeit und den Erfolg ihres Ackerbaus.
Wann die nächste Kontrolle anliegt, können Sie dem letzten Prüfprotokoll entnehmen oder anhand der Farbe der letzten Prüfplakette an dem jeweiligen Gerät erkennen. Die Farbe steht für das Ablaufjahr. Auf der Plakette selbst sehen Sie zudem in welchem Halbjahr die Kontrolle anliegt.