Überregional

Hofübergabe zum 1. Juli? Änderungen in Ihrer bestehenden Gesellschaft?

Bei Ihnen steht zum 1. Juli eine Hofübergabe an oder Sie nehmen Veränderungen in Ihrer bestehenden Gesellschaft vor? Dann bedenken Sie bitte, auch uns alle relevanten Änderungen mitzuteilen. Die laufende Vertragszeichnung sowie die anstehende Saatgutfrühbestellung sollten Sie noch über Ihre bisherige Geschäftspartnernummer tätigen. Eine Übertragung der Vertragsmenge auf Ihren Nachfolger wird nach Abschluss der Vertragszeichnung durchgeführt.

Reichen Sie bitte den Hofübergabevertrag bzw. Informationen zu den Änderungen in Ihrer Gesellschaft möglichst bis zum 15. Juli schriftlich ein, da wir ansonsten eine Umschreibung bis zur Kampagne nicht zusichern können.

Haben Sie Fragen zum Prozedere, so melden Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner im Agricenter.