BVL passt Auflagen für Taifun Forte an
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Auflagen NT307-90 und die NT308 für das Produkt TAIFUN FORTE zunächst ausgesetzt. Damit ist die flächige Anwendung von TAIFUN FORTE in den betroffenen Indikationen wieder möglich.
Die sonstigen Bestimmungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gelten unverändert.