Notfallzulassung zur Bekämpfung der Rübenmotte in Zuckerrüben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Coragen in Zuckerrüben erteilt. Die Notfallzulassung erstreckt sich über den Zeitraum vom 18. Juli bis 14. November 2023.
Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) wirkt systemisch. Die Behandlung erfolgt mit einer Aufwandmenge von 0,125 l/ha und Wassermengen von 300 - 800 l/ha. Wir empfehlen den Zusatz eines Netzmittels für eine bessere Verteilung und Benetzung. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Coragen ist nützlingsschonend und nicht bienengefährlich (B4).
Die Larven der Rübenmotte sind häufig am Rübenkopf zwischen den Blattstielen zu finden und legen Fraßgänge in den Blattstielen der Herzblätter an, die mit Kot angefüllt sind. Das Schadbild ähnelt dem der Herz- und Trockenfäule (Bormangel).
Für eine Behandlung gilt ein Bekämpfungsrichtwert von 40 % befallene Pflanzen mit Kotresten und Larven. Um rechtzeitig eingreifen zu können, ist es ratsam, dass Sie Ihre Bestände regelmäßig auf einen Befall mit Rübenmottenlarven kontrollieren.
Bei Fragen sprechen Sie gerne Ihre Anbauberater an.